Platz für einen Batteriespeicher auf Ihrem Gewerbegrundstück?

Für Gewerbe- und Industriebetriebe mit eigenem Grundstück: Sie verpachten eine freie Fläche ab rund 16 m². Planung, Aufbau, Betrieb, Wartung, Versicherung und Rückbau eines Batteriespeichers übernimmt unser Partnerunternehmen als Speicherbetreiber. Die Prüfung Ihrer Fläche ist kostenlos und unverbindlich.

Fläche unverbindlich prüfen lassen So läuft es ab

Was Sie davon haben

Pacht für Ihre Fläche

Sie erhalten für die Fläche eine Pacht, wahlweise als feste Monatspauschale oder als Ertragsbeteiligung. Die Höhe nennen wir Ihnen nach der Eignungsprüfung.

Kein Aufwand für Technik

Aufstellung, Anschluss, Betrieb, Wartung und Versicherung trägt der Speicherbetreiber auf eigene Kosten. Genehmigungen und Anmeldungen holt er ein.

Speicher bleibt beweglich

Der Speicher gehört dem Speicherbetreiber und wird nicht Teil Ihres Grundstücks. Nach Vertragsende baut dieser ihn auf eigene Kosten zurück.

Das Angebot richtet sich an Gewerbe- und Industriebetriebe. Für private Grundstücke und Einfamilienhäuser bieten wir es nicht an.

So läuft es ab

  1. Fläche melden. Sie nennen uns Standort und einige Eckdaten über das Formular unten.
  2. Eignungsprüfung. Wir prüfen kostenlos Fläche, Stromanschluss und Lage und melden uns mit einer ersten Einschätzung.
  3. Zwei Unterschriften. Passt die Fläche und möchten Sie fortfahren, unterschreiben Sie den Flächennutzungsvertrag mit dem Speicherbetreiber und eine Vollmacht für die Netzanfrage.
  4. Netzanfrage. Der Speicherbetreiber stellt die Anfrage beim Netzbetreiber. Sie dauert je nach Netzbetreiber mehrere Wochen bis Monate. Verweigert der Netzbetreiber den Anschluss endgültig, kann er den Vertrag kündigen und der Speicher wird nicht gebaut.
  5. Aufbau und Inbetriebnahme. Nach der Netzzusage stellt der Speicherbetreiber den Speicher auf. Die Vertragslaufzeit von 20 Jahren beginnt mit der Inbetriebnahme.

Häufige Fragen

Was kostet mich das?

Aufstellung, Betrieb, Wartung und Versicherung des Speichers trägt der Speicherbetreiber. Die Grundsteuer für das Grundstück bleibt wie bisher bei Ihnen.

Wie viel Platz wird benötigt?

Rund 16 m² befestigte Fläche, einschließlich Sicherheitsabstand und Zugang für Wartung. Ob Untergrund und Zufahrt für den Speicher geeignet sind, klärt die Eignungsprüfung.

Welche Voraussetzungen muss mein Grundstück erfüllen?

Sie sind Eigentümer oder nutzungsberechtigt, haben eine freie befestigte Fläche und einen Gewerbe-Stromanschluss in der Nähe. Ob Fläche und Anschluss im Einzelfall passen, entscheidet die Eignungsprüfung.

Wie lange läuft der Vertrag?

20 Jahre ab Inbetriebnahme. Verlängerungsmöglichkeiten sind im Flächennutzungsvertrag geregelt.

Was passiert nach Vertragsende?

Der Speicherbetreiber baut den Speicher vollständig und auf eigene Kosten zurück und stellt die Fläche in den dokumentierten Ausgangszustand zurück.

Was gilt, wenn ich das Grundstück verkaufe?

Der Erwerber tritt in den Vertrag ein. Als Verpächter stellen Sie sicher, dass der neue Eigentümer die Rechte und Pflichten übernimmt.

Welche Pflichten habe ich als Verpächter?

Sie gewähren dem Speicherbetreiber ungestörten Zugang zur Fläche für Betrieb, Wartung und Notfälle und beeinträchtigen den Betrieb des Speichers nicht. Weitere Energieanlagen auf dem Grundstück bleiben zulässig, solange die dem Speicher zugewiesene Netzanschlusskapazität unberührt bleibt. Alle Einzelheiten stehen im Flächennutzungsvertrag.

Wie witterungsbeständig ist der Speicher?

Der Speicher ist ein geschlossenes Schranksystem für die Außenaufstellung. Mit der Schutzart IP55 ist er gegen Staub und Strahlwasser geschützt und für Betriebstemperaturen von −20 bis +45 °C ausgelegt. Eine Überdachung oder ein Gebäude ist dafür nicht erforderlich. Den genauen Aufstellort legt der Speicherbetreiber gemeinsam mit Ihnen im Rahmen der Eignungsprüfung fest.

Wer ist mein Vertragspartner?

Den Flächennutzungsvertrag schließen Sie mit dem Speicherbetreiber, einem Partnerunternehmen. Seinen Namen und die Vertragsunterlagen erhalten Sie vor einer Unterschrift. Ich begleite Sie bis zur Übergabe.

Ist die Prüfung verbindlich?

Nein. Die Eignungsprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden danach, ob Sie verpachten möchten.

Fläche unverbindlich prüfen lassen

Geben Sie Ihre Kontaktdaten und ein paar Eckdaten zu Ihrem Grundstück an. Schätzwerte genügen, fehlende Angaben klären wir im Gespräch.

Wir melden uns bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung.

Dr. Michael Fuchs, Kooperationspartner eines Speicherbetreibers. Alle Angaben auf dieser Seite sind unverbindlich, maßgeblich ist der Flächennutzungsvertrag. Stand: Oktober 2026.

Ihre Kontaktdaten

Ihr Grundstück

Angaben zur Fläche (soweit bekannt, schätzen genügt)

Steht auf dem Zählerschrank oder der Sicherung.